W. Hornung & Partner             Weinreisen



   












  „Weinreisen – Wein erleben“                   Allgemeine
  „Weinreisen – Wein erleben“                   Geschäfts-                             „Weinreisen – Wein erleben“                   Bedingungen
Im weiteren gelten folgende Begriffsbestimmungen  :
"Veranstalter"  :       W. Hornung & Partner,  Weinreisen - Wein erleben
"Kunde"  :               Reiseteilnehmer
"Leistungsträger"  :  vom Veranstalter beauftragter Leistungserbringer  (Hotel, Winzer, Busunternehmer, ...)

§1    Geltungsbereich


Die folgenden Bedingungen regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter.
Mit Abschluss des Buchungsvorgangs beauftragt der Kunde den Veranstalter, eine Reihe von Dienstleistungen, die mit der Durchführung der gebuchten Reise in Zusammenhang stehen und die von dritten Leistungsanbietern erbracht werden, zu vermitteln. Der Kunde ist an den Buchungsauftrag gebunden.
Davon getrennt wird bei der Buchung ein Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den einzelnen Leistungsträgern (z.B. Hotel, Winzer, Beförderungsunternehmer, etc.) entstehen, das nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters geregelt ist.
Um eine Buchung vornehmen zu können, muss der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet haben und darf in seiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt sein.


§2    Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss

2.1  Gegenstand des Vertrages ist die in der Buchungbestätigung aufgeführte Reiseleistung durch den Veranstalter.

2.2   Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Diese Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen durch das Ausfüllen und Zusenden des Anmeldeformulars an den Veranstalter bzw. durch eine schriftliche Anmeldung per Email oder Post.
Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Der Anmelder haftet für eine aus der Anmeldung evtl. entstehende Vertragsverpflichtung der von ihm angemeldeten Personen wie für seine eigenen Verpflichtungen.
Mit Absenden der Anmeldung (des Buchungsauftrages) des Kunden an den Veranstalter erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters an und versichert, diese gelesen und verstanden zu haben. Der Kunde erklärt sich mit der in diesen Geschäftsbedingungen beschriebenen Nutzung seiner Daten einverstanden.

2.3  Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der Kunde erhält vom Veranstalter zusammen mit der Rechnung eine schriftliche Buchungsbestätigung. Mit  dem     Vertragsabschluss durch den Veranstalter, das heißt, mit der Zusendung der entsprechenden Bestätigungsmail an den Kunden, ist dieser an den Vertrag gebunden. Zu diesem Zeitpunkt ist ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande gekommen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, wobei insbesondere darauf zu achten ist, dass die ausgewiesenen Reisedaten mit der getätigten Buchung identisch sind. Stellt der Kunde Abweichungen oder falsche Angaben fest, hat er den Veranstalter hierauf unverzüglich hinzuweisen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung wesentlich vom Inhalt des Buchungsformulars ab, so wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung für beide Seiten dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen von seiner Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.
   
2.4   Die Bekanntgabe des Vertragsabschlusses erfolgt schriftlich (per Fax, online bzw. per E-Mail). Sofern der Buchungsauftrag von einer anderen Person als dem Kunden erteilt wurde, haftet der Kunde neben dieser Person gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtung der angemeldeten Personen.

2.5 Die Bestätigungsnachricht über den Vertragsabschluss ist zu unterscheiden von der Anmeldebestätigung. Mit der Anmeldebestätigung bestätigt der Veranstalter lediglich den ordnungsgemäßen Eingang der Anmeldung (Auftrag zur Buchung der betr. Reise). Die Bestätigung der Anmeldung bedeutet noch nicht, dass bereits ein Vertrag über die Buchung der Reiseleistung mit dem Veranstalter zustande gekommen ist.

   
§ 3    Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Leistungspaket der Buchungsbestätigung.


§ 4    Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind möglich, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2  Der Veranstalter behält sich Preisänderungen vor, wenn Leistungsträger (z.B. Hotel, Winzer, Beförderungsunternehmer, etc.) aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (z.B Änderungen der Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife und ähnliches) eine Preisänderung vornehmen. Im Fall einer nachträglichen Preisänderung oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reisebeginn, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen, die im Reisepreis enthalten sind, erhält der Kunde keine Rückerstattung.



§5    Reisepreis, Fälligkeit und Bezahlung

5.1 Nach Eingang der unterschriebenen Reiseanmeldung und erfolgter Buchungsbestätigung (Bestätigungsnachricht über den Vertragsabschluss) erhält der Kunde eine Rechnung. Die Anzahlung, zur Vorfinanzierung von Fremd- und Eigenleistungen, beträgt pro Person 20% (mind. 50 €) des Reisepreises und ist zahlbar ab Rechnungseingang. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Reiseantritt ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort fällig.

5.2    In der Regel ist eine Zahlung per Überweisung möglich.

5.3   Bei nicht fristgerechter Anzahlung ist der Veranstalter berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, wobei dem Kunden die unter Punkt „Rücktritt“ zugrunde gelegten Gebühren entstehen. Darüber hinausgehende, aufgrund besonderer Stornierungsbedingungen seitens der vertraglichen Leistungsträger tatsächlich entstehende Kosten können gesondert in Rechnung gestellt werden.


§6    Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

6.1  Bei Stornierung der gebuchten Reiseleistung gelten grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen des Veranstalters. Nach diesen Bedingungen richten sich auch die anfallenden Stornogebühren. Im Falle der Stornierung kann der Veranstalter zusätzlich zu den Stornogebühren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80.- EUR erheben. Um erhebliche finanzielle Verluste bei einer Stornierung zu vermeiden, wird dem Kunden der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

6.2    Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen und ist durch den Veranstalter zu bestätigen. Bei einem Rücktritt durch den Kunden kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und den entstandenen Aufwand verlangen. Der pauschalierte Anspruch auf diese Kosten schlüsselt sich wie folgt auf :
Bei Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn beträgt der Anspruch 10% des Gesamtreisepreises, mindestens aber 25 € pro Teilnehmer.
Bei Rücktritt von 89 Tage bis 60 Tage vor Reisebeginn 25%.
Bei Rücktritt von 59 Tage bis 30 Tage vor Reisebeginn 60%.
Bei Rücktritt von 29 Tage bis 00 Tage vor Reisebeginn 100%.
Siehe auch Punkt 6.3.
Darüber hinausgehende, aufgrund besonderer Stornierungsbedingungen seitens der Leistungsträger dem Veranstalter tatsächlich entstehende Kosten können gesondert in Rechnung gestellt werden; dies gilt insbesondere für Stornierungskosten im Zusammenhang mit Hotelzimmerbuchungen.
Sollte die Reise Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen oder Ähnliches beinhalten, kann im Stornierungsfall die volle Höhe berechnet werden, falls kein Wiederverkauf mehr möglich ist. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der Rücktrittsmeldung.

6.3  Dem Kunden bleibt insgesamt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein Schaden/keine Wertminderung entstanden ist oder zumindest in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist, als in den voraufgeführten Pauschalen (siehe Punkt 6.2) ausgewiesen.

6.4    Der Kunde kann sich bis zum Reisebeginn durch einen geeigneten Dritten ersetzen lassen.

6.5   Die Umbuchung einer Reiseleistung ist nur auf Antrag und im gegenseitigen Einverständnis (z.B. durch Stornierung der gebuchten und bei gleichzeitiger Buchung einer anderen Reiseleistung) bei Fristenübernahme aus dem vorigen Vertrag möglich.

§7    Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen :

7.1   Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

7.2    Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von zehn Personen ist der Veranstalter berechtigt, in der genannten Frist von vier Wochen vor Reiseantritt vom Vertrage zurückzutreten. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Veranstalter den Kunden davon zu unterrichten.



§8    Bestimmungen bei Reisen ins Ausland

Der Kunde ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Zoll- und Devisenbestimmungen, Pass- und Visa-Bestimmungen, beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente.


§9    Haftung

Der Veranstalter haftet im Rahmen der erforderlichen Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.


§10    Haftungsbeschränkung

10.1   Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit der Veranstalter für einen Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10.2   Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten deliktischen Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis € 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung des Veranstalters für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt.

10.3    Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gegen den Veranstalter sind insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen sind, darf sich der Veranstalter gegenüber dem Kunden hierauf berufen.


§11    Datenschutz

Für den Veranstalter ist der Schutz personenbezogener Daten von höchster Bedeutung.
Neben der selbstverständlichen Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verpflichtet sich der Veranstalter zum verantwortungsvollen Umgang mit den Daten des Kunden, so dass dessen Privatsphäre zu jeder Zeit geschützt ist. Der Veranstalter erhebt bestimmte personenbezogene Daten des Kunden. Diese Daten werden für die Abwicklung des Vertrages über die vom Kunden gebuchte Reiseleistung benötigt und ausschließlich zu diesen Zwecken verarbeitet und genutzt. Der Veranstalter garantiert, dass keine Informationen an Dritte weitergegeben werden.  

Genaueres dazu erfahren Sie in der extra ausgewiesenen Datenschutzerklärung.


§12    Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen (Salvatorische Klausel)

Sollte ein Punkt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gegen geltendes Recht verstoßen oder aber aus sonstigen Gründen unwirksam bzw. nichtig sein, so haben alle übrigen Punkte und Rechtsgedanken weiterhin Gültigkeit und sind Bestandteil des Reisevertrages..
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und der AGB zur Folge.
Der Kunde ist beim Abschluss des jeweiligen Vertrages damit ausdrücklich einverstanden.



§13    Schriftform-Erfordernis

Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, bzw. abweichende Vereinbarungen, die zwischen dem Veranstalter und dem Kunden getätigt werden, bedürfen der Schriftform. Änderungen dieses Schriftform-Erfordernisses sind ebenfalls nur in  schriftlicher Form möglich.


§14    Reklamation und Gewährleistung

14.1   Für den Fall, dass die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen.

14.2    Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen wird.

14.3   Der Veranstalter informiert über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfe-Leistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Der Kunde schuldet dem Veranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

14.4  Bei Vorliegen einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise (Mangel), kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.


§15    Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb der gesetzlichen Frist nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter unter der im Impressum genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf dieser gesetzlichen Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c – 651 f BGB gegenüber dem Veranstalter verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.

§16   außergerichtliche Online-Streitbeilegung / OS-Plattform


Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.

Der Veranstalter nimmt derzeit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Eine Liste mit den Kontaktdaten der anerkannten Streitschlichtungsstellen finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show


§17    Schlussbestimmungen


17.1    Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

17.2  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden oder damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist der Sitz des Veranstalters im Landkreis Osterholz-Scharmbeck.



Stand vom 01.07.2018                                                                                        
© 2018 Wilfried Hornung