Im
weiteren
gelten folgende Begriffsbestimmungen :
"Veranstalter" :
W. Hornung & Partner, Weinreisen - Wein
erleben
"Kunde" :
Reiseteilnehmer
"Leistungsträger" : vom Veranstalter beauftragter
Leistungserbringer (Hotel, Winzer, Busunternehmer, ...)
§1 Geltungsbereich
Die folgenden Bedingungen regeln ausschließlich das
Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter.
Mit
Abschluss des Buchungsvorgangs beauftragt der Kunde den Veranstalter,
eine Reihe von Dienstleistungen, die mit der Durchführung der gebuchten
Reise in Zusammenhang stehen und die von dritten Leistungsanbietern
erbracht werden, zu vermitteln. Der Kunde ist an den Buchungsauftrag
gebunden.
Davon getrennt wird bei der Buchung ein Vertragsverhältnis
zwischen dem Veranstalter und den einzelnen Leistungsträgern (z.B.
Hotel, Winzer, Beförderungsunternehmer, etc.) entstehen, das nicht in
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters geregelt ist.
Um
eine Buchung vornehmen zu können, muss der Kunde das 18. Lebensjahr
vollendet haben und darf in seiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt
sein.
§2
Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die in
der Buchungbestätigung aufgeführte Reiseleistung durch den Veranstalter.
2.2 Mit
der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an. Diese Anmeldung hat schriftlich zu
erfolgen durch das Ausfüllen und Zusenden des Anmeldeformulars an den
Veranstalter bzw. durch eine schriftliche Anmeldung per Email oder
Post.
Sie
erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit
aufgeführten Teilnehmer. Der Anmelder haftet für eine aus der Anmeldung
evtl. entstehende Vertragsverpflichtung der von ihm angemeldeten
Personen wie für seine eigenen Verpflichtungen.
Mit Absenden der Anmeldung (des Buchungsauftrages) des Kunden
an den Veranstalter erkennt der Kunde die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Veranstalters an und versichert, diese gelesen
und verstanden zu haben. Der Kunde erklärt sich mit der in diesen
Geschäftsbedingungen beschriebenen Nutzung seiner Daten einverstanden.
2.3 Der
Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der
Kunde erhält vom Veranstalter zusammen mit der Rechnung eine
schriftliche Buchungsbestätigung. Mit dem
Vertragsabschluss durch den Veranstalter, das heißt, mit der Zusendung
der entsprechenden Bestätigungsmail an den Kunden, ist dieser an den
Vertrag gebunden. Zu diesem Zeitpunkt ist ein verbindlicher Vertrag
zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande gekommen.
Der Kunde
ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre
Richtigkeit zu überprüfen, wobei insbesondere darauf zu achten ist,
dass die ausgewiesenen Reisedaten mit der getätigten Buchung identisch
sind. Stellt der Kunde Abweichungen oder falsche Angaben fest, hat er
den Veranstalter hierauf unverzüglich hinzuweisen. Weicht der Inhalt
der Reisebestätigung wesentlich vom Inhalt des Buchungsformulars ab, so
wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung für beide Seiten dann
verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen von seiner
Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.
2.4 Die
Bekanntgabe des Vertragsabschlusses erfolgt schriftlich (per Fax,
online bzw. per E-Mail). Sofern der Buchungsauftrag von einer anderen
Person als dem Kunden erteilt wurde, haftet der Kunde neben dieser
Person gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtung der
angemeldeten Personen.
2.5 Die Bestätigungsnachricht über den
Vertragsabschluss ist zu unterscheiden von der Anmeldebestätigung. Mit
der Anmeldebestätigung bestätigt der Veranstalter lediglich den
ordnungsgemäßen Eingang der Anmeldung (Auftrag zur Buchung der betr.
Reise). Die Bestätigung der Anmeldung bedeutet noch nicht, dass bereits
ein Vertrag über die Buchung der Reiseleistung mit dem Veranstalter
zustande gekommen ist.
§
3 Leistungen
Der
Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung im Leistungspaket der Buchungsbestätigung.
§
4 Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen
und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die
nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind möglich, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen.
4.2 Der Veranstalter behält sich
Preisänderungen vor, wenn Leistungsträger (z.B. Hotel, Winzer,
Beförderungsunternehmer, etc.) aus sachlich berechtigten, erheblichen
und nicht vorhersehbaren Gründen (z.B Änderungen der
Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife und ähnliches)
eine Preisänderung vornehmen. Im Fall einer nachträglichen
Preisänderung oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat
der Veranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens 21 Tage
vor Reisebeginn, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach
diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Nichtinanspruchnahme von
Leistungen, die im Reisepreis enthalten sind, erhält der Kunde keine
Rückerstattung.
§5
Reisepreis, Fälligkeit und Bezahlung
5.1
Nach Eingang der unterschriebenen Reiseanmeldung und erfolgter
Buchungsbestätigung (Bestätigungsnachricht über den Vertragsabschluss)
erhält der Kunde eine Rechnung. Die Anzahlung, zur Vorfinanzierung von
Fremd- und Eigenleistungen, beträgt pro Person 20% (mind. 50 €) des
Reisepreises und ist zahlbar ab Rechnungseingang. Der Restbetrag ist
spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Buchungen weniger als
30 Tage vor Reiseantritt ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort fällig.
5.2 In der Regel ist eine Zahlung per
Überweisung möglich.
5.3 Bei
nicht fristgerechter Anzahlung ist der Veranstalter berechtigt, vom
Reisevertrag zurückzutreten, wobei dem Kunden die unter Punkt
„Rücktritt“ zugrunde gelegten Gebühren entstehen. Darüber
hinausgehende, aufgrund besonderer Stornierungsbedingungen seitens der
vertraglichen Leistungsträger tatsächlich entstehende Kosten können
gesondert in Rechnung gestellt werden.
§6
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
6.1
Bei Stornierung der gebuchten Reiseleistung gelten grundsätzlich die
Rücktrittsbedingungen des Veranstalters. Nach diesen Bedingungen
richten sich auch die anfallenden Stornogebühren. Im Falle der
Stornierung kann der Veranstalter zusätzlich zu den Stornogebühren eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 80.- EUR erheben. Um erhebliche
finanzielle Verluste bei einer Stornierung zu vermeiden, wird dem
Kunden der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
6.2
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim
Veranstalter. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen und ist durch
den Veranstalter zu bestätigen. Bei einem Rücktritt durch den Kunden
kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und den entstandenen Aufwand verlangen. Der
pauschalierte Anspruch auf diese Kosten schlüsselt sich wie folgt auf :
Bei Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn beträgt der Anspruch 10% des
Gesamtreisepreises, mindestens aber 25 € pro Teilnehmer.
Bei Rücktritt von 89 Tage bis 60 Tage vor Reisebeginn 25%.
Bei Rücktritt von 59 Tage bis 30 Tage vor Reisebeginn 60%.
Bei Rücktritt von 29 Tage bis 00 Tage vor Reisebeginn 100%.
Siehe auch Punkt 6.3.
Darüber
hinausgehende, aufgrund besonderer Stornierungsbedingungen seitens der
Leistungsträger dem Veranstalter tatsächlich entstehende Kosten können
gesondert in Rechnung gestellt werden; dies gilt insbesondere für
Stornierungskosten im Zusammenhang mit Hotelzimmerbuchungen.
Sollte
die Reise Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen oder Ähnliches
beinhalten, kann im Stornierungsfall die volle Höhe berechnet werden,
falls kein Wiederverkauf mehr möglich ist. Maßgeblich für den Lauf der
Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Als
Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der Rücktrittsmeldung.
6.3 Dem Kunden bleibt insgesamt
jedoch der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein Schaden/keine Wertminderung
entstanden ist oder zumindest in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist, als
in den voraufgeführten Pauschalen (siehe Punkt 6.2) ausgewiesen.
6.4 Der Kunde kann sich bis zum
Reisebeginn durch einen geeigneten Dritten ersetzen lassen.
6.5 Die
Umbuchung einer Reiseleistung ist nur auf Antrag und im gegenseitigen
Einverständnis (z.B. durch Stornierung der gebuchten und bei
gleichzeitiger Buchung einer anderen Reiseleistung) bei
Fristenübernahme aus dem vorigen Vertrag möglich.
§7 Rücktritt
und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der
Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen :
7.1 Ohne
Einhaltung einer Frist
Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch
auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer
anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt,
einschließlich
der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7.2
Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von zehn Personen ist
der
Veranstalter berechtigt, in der genannten Frist von vier Wochen vor
Reiseantritt
vom Vertrage zurückzutreten. In jedem Fall ist der Veranstalter
verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung
für die
Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die
Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den
eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden
besteht
nicht. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein,
dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Veranstalter
den
Kunden davon zu unterrichten.
§8
Bestimmungen bei Reisen ins Ausland
Der
Kunde ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine
Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen
erfüllt sind und sämtliche gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die
in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen,
Gesundheitsvorschriften, Zoll- und Devisenbestimmungen, Pass- und
Visa-Bestimmungen, beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung
erforderlicher Reisedokumente.
§9
Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der erforderlichen
Sorgfaltspflicht für die
gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und
Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der
Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen.
§10
Haftungsbeschränkung
10.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des
Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Veranstalter
für einen Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten deliktischen Schadensersatzansprüche,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter
bei Sachschäden bis € 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe,
so ist die Haftung des Veranstalters für Sachschäden auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt.
10.3 Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gegen den Veranstalter
sind insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf
die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, einen
Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter
bestimmten Bedingungen ausgeschlossen sind, darf sich der Veranstalter gegenüber
dem Kunden hierauf berufen.
§11
Datenschutz
Für den Veranstalter ist der Schutz personenbezogener
Daten von höchster Bedeutung.
Neben
der selbstverständlichen Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum
Datenschutz verpflichtet sich der Veranstalter zum verantwortungsvollen
Umgang mit
den Daten des Kunden, so dass dessen Privatsphäre zu jeder Zeit
geschützt ist. Der Veranstalter erhebt bestimmte personenbezogene Daten
des Kunden. Diese Daten werden für die Abwicklung des Vertrages über
die vom Kunden gebuchte Reiseleistung benötigt und ausschließlich zu
diesen Zwecken verarbeitet und genutzt. Der Veranstalter garantiert,
dass keine
Informationen an Dritte weitergegeben
werden.
Genaueres dazu erfahren Sie in der extra ausgewiesenen Datenschutzerklärung.
§12
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen (Salvatorische
Klausel)
Sollte
ein Punkt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters
gegen geltendes Recht verstoßen oder aber aus sonstigen Gründen
unwirksam bzw. nichtig sein, so haben alle übrigen Punkte und
Rechtsgedanken weiterhin Gültigkeit und sind Bestandteil des
Reisevertrages..
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Reisevertrages einschließlich der Reisebedingungen hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und der AGB zur Folge.
Der Kunde ist beim Abschluss des jeweiligen Vertrages damit
ausdrücklich einverstanden.
§13
Schriftform-Erfordernis
Änderungen
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, bzw. abweichende
Vereinbarungen, die zwischen dem Veranstalter und dem Kunden getätigt
werden, bedürfen der Schriftform. Änderungen dieses
Schriftform-Erfordernisses sind ebenfalls nur in
schriftlicher
Form möglich.
§14
Reklamation und Gewährleistung
14.1 Für den Fall, dass die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird,
kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern,
wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann auch
in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige
Ersatzleistung erbringt. Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der
örtlichen Reiseleitung anzuzeigen.
14.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen wird.
14.3 Der Veranstalter informiert über die Pflicht des Kunden, einen
aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der
Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfe-Leistung
zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder vom Veranstalter
verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes
Interesse gerechtfertigt ist. Der Kunde schuldet dem Veranstalter den auf die
in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern
diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
14.4 Bei Vorliegen einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise
(Mangel), kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises
(Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der
Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
§15
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Reisevertragliche
Gewährleistungsansprüche sind innerhalb der gesetzlichen Frist nach der
vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter unter
der im Impressum genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf dieser gesetzlichen
Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an
der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische
Ansprüche handelt. Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c – 651 f BGB gegenüber dem
Veranstalter verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an
dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und
dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Veranstalter
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
§16 außergerichtliche Online-Streitbeilegung / OS-Plattform
Die
Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche
Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr
aufrufbar ist.
Der Veranstalter nimmt derzeit nicht an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Eine Liste mit den
Kontaktdaten der anerkannten Streitschlichtungsstellen finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show
§17
Schlussbestimmungen
17.1 Auf den Vertrag findet
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
17.2 Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden oder damit im
Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist der Sitz des Veranstalters im
Landkreis Osterholz-Scharmbeck.
Stand vom 01.07.2018
©
2018 Wilfried Hornung